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Vermögensberatung

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Mandanteninfo August 2014


 

Termine September 2014

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden:

 

Steuerart

Fälligkeit

Ende der Schonfrist bei Zahlung durch

 

 

Überweisung1

Scheck2

Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag3

10.9.2014

15.9.2014

5.9.2014

Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag

Ab dem 1.1.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag

10.9.2014

15.9.2014

5.9.2014

Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag

10.9.2014

15.9.2014

5.9.2014

Umsatzsteuer4

10.9.2014

15.9.2014

5.9.2014

Sozialversicherung5

26.9.2014

entfällt

entfällt

 

1Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.

2Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.

3Für den abgelaufenen Monat.

4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

5 Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 23.5.2014) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.

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Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen

Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid.
Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn

  • für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
  • die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft,
  • der Schuldner die Leistung verweigert,
  • besondere Gründe den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen.


Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.
Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen.
Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

 

Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab 1.7.2011:

Zeitraum

Basiszinssatz

Verzugszinssatz

Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung

1.1. bis 30.6.2012

0,12 %

5,12 %

8,12 %

1.7. bis 31.12.2012

0,12 %

5,12 %

8,12 %

1.1. bis 30.6.2013

-0,13 %

4,87 %

7,87 %

1.7. bis 31.12.2013

-0,38 %

4,62 %

7,62 %

1.1. bis 30.6.2014

-0,63 %

4,37 %

7,37 %

1.7. bis 31.12.2014

-0,73 %

4,27 %

7,27 %

 

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Anforderungen an die Unterrichtung der Arbeitnehmer von einem Betriebsübergang

Die einmonatige Widerspruchsfrist des Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang wird nur durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung in Lauf gesetzt. Diese soll betroffenen Arbeitnehmern eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung ihres Widerspruchsrechts verschaffen und die Möglichkeit eröffnen, sich weitergehend zu erkundigen oder beraten zu lassen.
Soweit in der Unterrichtung auf im Handelsregister eingetragene Tatsachen über den Erwerber verwiesen wird, sind die Firma, das zuständige Handelsregister und die andelsregisternummer fehlerfrei anzugeben. Handelt es sich beim Erwerber um eine Neugründung, müssen die Arbeitnehmer darüber informiert werden, dass diese nach dem Betriebsübergang nicht sozialplanpflichtig ist. (Quelle: Urteil des Bundesarbeitsgerichts)

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Keine Benachteiligung wegen des Geschlechts bei Kündigung während der Schwangerschaft

Wird einer schwangeren Arbeitnehmerin gekündigt, ohne dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, hat die Arbeitnehmerin keinen Schadensersatzanspruch wegen einer Diskriminierung auf Grund ihres Geschlechts. Weder die Kündigung noch ein "Festhalten" daran ist Indiz für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. So entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Personalsachbearbeiterin, der fristgemäß während der Probezeit gekündigt worden war. Da die Tatsache der Schwangerschaft der Arbeitgeberin nicht bekannt war, konnte sie bei Ausspruch der Kündigung keine Rolle gespielt haben. Zu einer anschließenden außergerichtlichen Einigung war die Arbeitnehmerin nicht bereit. Die Arbeitgeberin durfte also ihrerseits am Prozessweg festhalten, ohne dass diesem Verhalten eine Indizwirkung zukommt. Ein Streit über die Zahlung von Mutterschutzlohn stellt nicht allein deshalb eine Diskriminierung dar, weil nur Frauen diesen Anspruch geltend machen können.

 

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Kindergeld für verheiratetes Kind

Mit Wegfall der Einkommens- und Bezügegrenze ab 2012 ist ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt eines verheirateten, nicht behinderten, in Ausbildung befindlichen Kindes für das Kindergeld nicht mehr von Bedeutung. Die Eltern haben deshalb grundsätzlich einen Kindergeldanspruch. Mit dieser Entscheidung bestätigt der Bundesfinanzhof seine bereits mehrfach geäußerte Auffassung. Die Finanzverwaltung wendet zwischenzeitlich diese Rechtsprechung in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen an.

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Kindergeldbescheinigung für einen nachrangig Berechtigten

Jedem, der Anspruch auf Kindergeld hat, ist auf Antrag eine Bescheinigung über das für das Kalenderjahr ausgezahlte Kindergeld zu erteilen. Danach kann auch ein Elternteil, der selbst kein Kindergeld bezieht, eine solche Kindergeldbescheinigung über das an den anderen Elternteil ausgezahlte Kindergeld verlangen. Die gesetzliche Regelung dazu ist so auszulegen, auch wenn dort ein nachrangig Berechtigter nicht ausdrücklich erwähnt ist.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)

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Mieter haftet bei Schlüsselverlust nur bei Austausch der Schließanlage

Der Vermieter kann von einem Mieter, der einen Wohnungsschlüssel verloren hat, nur dann Schadensersatz für den Austausch der gesamten Schließanlage des Hauses verlangen, wenn diese auch tatsächlich ausgetauscht wird. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im entschiedenen Fall hatte der Mieter einer Eigentumswohnung einen von zwei Hausschlüsseln verloren. Der Vermieter forderte deshalb beim Auszug des Mieters einen Kostenvorschuss für den Austausch der kompletten Schließanlage. Nach Auffassung des Gerichts muss ein Mieter beim Verlust von Schlüsseln einer Schließanlage grundsätzlich Schadensersatz leisten. Dieser kann auch den Austausch der Schließanlage umfassen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Ein zu ersetzender Schaden liegt aber erst vor, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wurde.

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Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung

Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des BGB über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen, ist umsatzsteuerfrei. Deshalb behandelte eine Stadt die Überlassung von Kirmesstandflächen auf öffentlichem Grund als umsatzsteuerfrei. Das Finanzamt gewährte die Steuerbefreiung nicht, weil diese nicht für Jahrmärkte gelte und berief sich hierzu auf Verwaltungsanweisungen. Der Bundesfinanzhof war anderer Ansicht und behandelte die Überlassung der Standflächen bei den Kirmesveranstaltungen im vollen Umfang umsatzsteuerfrei. Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist Unternehmer, wenn sie eine wirtschaftliche und damit eine nachhaltige Tätigkeit zur Erbringung entgeltlicher
Leistungen (wirtschaftliche Tätigkeit) ausübt, die sich innerhalb ihrer Gesamtbetätigung heraushebt. Handelt sie dabei auf privatrechtlicher Grundlage durch Vertrag, kommt es auf weitere Voraussetzungen nicht an. Das Gericht hatte bereits 2008 entschieden, dass die Überlassung von Standplätzen durch den Veranstalter von Wochenmärkten an Markthändler als einheitliche Vermietungsleistung anzusehen sein kann. Entscheidend ist hierfür, ob eine einheitliche Leistung vorliegt, bei der das Vermietungselement prägend ist. Diese Rechtsprechungsänderung wirkt sich auch auf die Standplatzüberlassung bei Kirmesveranstaltungen aus. Eine derartige Standplatzüberlassung ist in vollem Umfang steuerfrei und nicht in eine steuerpflichtige und eine steuerfreie Leistung aufzuteilen.

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Zahlung nachehelichen Unterhalts

Bei einem betriebsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes kann sich ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte Rollenverteilung zunächst nur in einem eingeschränkten Radius und später gar nicht mehr um eine seiner beruflichen Qualifikation und Fähigkeiten entsprechende Stelle bewirbt. Im Streitfall hat der Unterhaltsberechtigte darzulegen, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sind. Dem Unterhaltspflichtigen obliegt es dann, die vorgetragenen ehebedingten Nachteile zu widerlegen.
Das hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in dem eine Ehefrau betriebsbedingt ihren Arbeitsplatz verlor, sie sich in der Folgezeit in Abstimmung mit ihrem Ehemann bis zum vierten Lebensjahr des zwischenzeitlich geborenen gemeinsamen Kindes ausschließlich um Haushalt und Kindesbetreuung kümmerte und im Anschluss keine ihrer Ausbildung entsprechende Beschäftigung mehr finden konnte. Da der Ehemann die ehebedingten Nachteile nicht widerlegen konnte, wurde er zur Zahlung nachehelichen Unterhalts verurteilt.Rentenversicherungspflicht befreit. Bei Entgelterhöhungen ab dem 1. Juli 2014 muss die Befreiung innerhalb von sechs Wochen gemeldet werden.

 

Hinweis: Fehlt der Befreiungsantrag des Arbeitnehmers, besteht ab Entgelterhöhung bis zur Wirksamkeit der Befreiung Versicherungspflicht.

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Aktuell

SBH mbH & Norbert Becker

Zusammenschluss der SBH mbH mit der Kanzlei Norbert Becker aus Hamburg im Juli 2014.

 

Kontakt

Steuerberatungsgesellschaft Hannemann mbH
Tinsdaler Weg 3
22880 Wedel

 

Telefon 04103-808 95 10
Telefax 04103-808 95 15

 

E-Mail office@stb-hannemann.de
Internet www.stb-hannemann.de

 

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Anfahrt

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