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GmbH & Kapitalgesellschaften

Jahresabschluss nach HGB, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Geschäftsführer-Vergütung und Betriebsprüfung. Beratung für GmbH, GmbH & Co. KG und AG im etablierten Mittelstand.

Als Steuerberater für Kapitalgesellschaften begleiten wir GmbHs, GmbH & Co. KGs, Unternehmergesellschaften und Aktiengesellschaften, die ihre Aufbauphase hinter sich haben. Unser Schwerpunkt liegt auf dem etablierten Mittelstand – dort, wo der Jahresabschluss nicht mehr nur eine Pflichtübung für das Finanzamt ist, sondern Grundlage für Bankgespräche, Gesellschafterentscheidungen und die Planung der kommenden Geschäftsjahre. Steuerberatung wird dann zur Führungsaufgabe: Es geht um die effektive Steuerquote, um Liquidität, um die Frage, ob Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert werden – und darum, dass die Zahlen jederzeit belastbar sind.

Die Kapitalgesellschaft ist steuerlich ein eigenes Rechtssubjekt. Damit gelten Regeln, die Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht kennen: Der Gewinn unterliegt Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, bevor er die Gesellschaft überhaupt verlässt. Kommt er beim Gesellschafter an, greift die Abgeltungsteuer oder das Teileinkünfteverfahren. Jede Zahlung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter – Geschäftsführergehalt, Mietvertrag über ein Betriebsgrundstück, Darlehen, Pensionszusage – muss einem Fremdvergleich standhalten, sonst droht die verdeckte Gewinnausschüttung. Genau an diesen Schnittstellen entscheidet sich, ob eine Struktur trägt oder in der nächsten Betriebsprüfung teuer wird.

Wir übernehmen den vollständigen Zyklus: laufende Finanzbuchhaltung und monatliche Auswertungen über DATEV Unternehmen online, Lohnabrechnung inklusive Geschäftsführerbezügen, Jahresabschluss nach HGB mit E-Bilanz und Offenlegung im Bundesanzeiger sowie sämtliche Steuererklärungen der Gesellschaft. Dazu kommt die Beratung, die den Unterschied macht – zu Rechtsform und Holdingstruktur, zur Vergütung der Geschäftsführung, zu Investitionen und Finanzierung sowie zur Unternehmensnachfolge. Betreut werden Sie von festen Ansprechpartnern an unseren Standorten in Wedel und Hamburg-Winterhude, digital und persönlich.

Das übernehmen wir für Sie

  • Jahresabschluss nach HGB inklusive E-Bilanz, Anhang und Lagebericht sowie die fristgerechte Offenlegung im Bundesanzeiger – abgestimmt auf Ihre Größenklasse nach § 267 HGB
  • Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen der Gesellschaft, inklusive Steuerung der Vorauszahlungen, damit Nachzahlungen Ihre Liquidität nicht überraschen
  • Gestaltung der Geschäftsführer-Vergütung: Festgehalt, Tantieme, Firmenwagen, Pensionszusage und Gesellschafterdarlehen – fremdvergleichskonform dokumentiert, um verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden
  • Ausschüttungsplanung und Rechtsformberatung: Wir rechnen durch, ob Thesaurierung, Ausschüttung oder eine Holdingstruktur für Ihre Gesellschafter nach Steuern günstiger ist
  • Laufende Finanzbuchhaltung mit monatlicher BWA und Kennzahlen, die Banken, Investoren und Gesellschafter verstehen – digital über DATEV Unternehmen online
  • Begleitung von Betriebsprüfungen sowie Beratung bei Anteilsübertragung, Nachfolge, Umwandlung und Zukauf von Unternehmen

Worauf es steuerlich ankommt

01

Verdeckte Gewinnausschüttung: Jede Leistungsbeziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter – Gehalt, Miete, Darlehen, Tantieme – muss einem Fremdvergleich standhalten und im Vorhinein klar und zivilrechtlich wirksam vereinbart sein, sonst korrigiert die Betriebsprüfung den Gewinn

02

Zwei Besteuerungsebenen: Der Gewinn der Kapitalgesellschaft unterliegt zunächst Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer; erst bei Ausschüttung folgt die Besteuerung beim Gesellschafter – die Entscheidung über Gehalt oder Ausschüttung ist deshalb reine Rechenarbeit

03

Offenlegungspflicht: Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger offenlegen. Umfang und Frist richten sich nach der Größenklasse; verspätete Offenlegung führt zu Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz

Häufige Fragen

Unser Schwerpunkt liegt auf etablierten Kapitalgesellschaften – Unternehmen, bei denen mehrstufige Gesellschaftsstrukturen, Finanzierungs- und Bankgespräche, Geschäftsführer-Vergütungsmodelle, regelmäßige Betriebsprüfungen und eine aktiv gesteuerte Steuerquote zum Alltag gehören. Dafür ist unser Team aufgestellt. Ob wir zueinander passen, klären wir am schnellsten im Erstgespräch – dort sagen wir Ihnen offen, ob wir die richtige Kanzlei für Sie sind.

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV); Bemessungsgrundlage sind je nach Tätigkeit Bilanzsumme, Umsatz und Gewinn. Für laufende Buchhaltung, Lohn und Jahresabschluss vereinbaren wir mit Kapitalgesellschaften in der Regel ein festes monatliches Honorar, damit Sie planen können und keine Überraschung am Jahresende erleben. Im Erstgespräch schätzen wir den Aufwand anhand Ihrer Belegzahlen, Mitarbeiterzahl und Struktur ein und machen Ihnen ein konkretes Angebot.

Das lässt sich nur rechnen, nicht pauschal beantworten. Das Geschäftsführergehalt mindert als Betriebsausgabe den Gewinn der GmbH und damit Körperschaft- und Gewerbesteuer, unterliegt bei Ihnen aber dem persönlichen Einkommensteuersatz. Die Ausschüttung wird zunächst auf Gesellschaftsebene besteuert und beim Gesellschafter zusätzlich mit Abgeltungsteuer oder im Teileinkünfteverfahren erfasst. Hinzu kommen Sozialversicherung, Altersvorsorge und Ihr Liquiditätsbedarf. Wir stellen die Varianten für Ihre konkrete Situation gegenüber und achten darauf, dass die Vergütung angemessen bleibt – überhöhte Bezüge behandelt das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung.

Ja. Kapitalgesellschaften sind zur Offenlegung im Bundesanzeiger verpflichtet. Welche Bestandteile eingereicht werden müssen, hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab – kleine Gesellschaften kommen mit Bilanz und Anhang aus, mittelgroße und große müssen deutlich mehr veröffentlichen. Wird die Frist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Wir überwachen die Fristen, bereiten die Unterlagen größenklassengerecht auf und übernehmen die Einreichung für Sie.

Häufig ja – vor allem, wenn Gewinne im Unternehmensverbund bleiben sollen, ein Verkauf absehbar ist oder mehrere Beteiligungen gehalten werden. Ausschüttungen einer Tochter-GmbH an eine Holding sind auf Ebene der Holding weitgehend steuerbefreit, ebenso Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen; im Ergebnis bleibt deutlich mehr Kapital für Reinvestitionen. Dem stehen zusätzlicher Verwaltungsaufwand, Sperrfristen bei der Umwandlung und Gestaltungsfehler-Risiken gegenüber. Wir prüfen anhand Ihrer Planung, ob sich die Struktur rechnet, und begleiten die Umsetzung.

Das Finanzamt kündigt die Prüfung schriftlich an und nennt Zeitraum und Prüfungsschwerpunkte. Bei Kapitalgesellschaften stehen typischerweise Geschäftsführerbezüge und Pensionszusagen, Leistungsbeziehungen zu Gesellschaftern, Rückstellungen, Bewertungsfragen und die Umsatzsteuer im Fokus. Wir bereiten die digitalen Daten nach den GoBD auf, übernehmen die Kommunikation mit dem Prüfer, ordnen Feststellungen ein und verhandeln die Schlussbesprechung. Je früher wir eingebunden sind, desto größer der Spielraum – idealerweise wurden die kritischen Punkte schon bei der Gestaltung sauber dokumentiert.