
Steuerkalender 2027 mit allen Steuerterminen
Alle wichtigen Fristen für Unternehmen und Privatpersonen, übersichtlich für Hamburg, Schleswig-Holstein und Norddeutschland. Damit Sie keinen Termin verpassen.
Fristen für die Steuererklärung
Wer die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lässt, gewinnt automatisch mehrere Monate mehr Zeit (§ 149 AO).
Sie suchen eine Steuerberatung in Hamburg, Wedel oder im Kreis Pinneberg? Im Kennenlerngespräch klären wir, wie wir Sie unterstützen können. Kennenlerngespräch vereinbaren
Termine für Vorauszahlungen 2026 und 2027
Die Stichtage sind gesetzlich festgelegt. Fällt einer auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.
Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Vierteljährlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
Gewerbesteuer-Vorauszahlung und Grundsteuer
Zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Die Grundsteuer kann laut Bescheid abweichend fällig sein, zum Beispiel jährlich zum 1. Juli.
| Fällig am | Steuer | Schonfrist bis |
|---|---|---|
| Schonfrist bis Do., 19.02.2026 | Gewerbesteuer und Grundsteuer | |
| Schonfrist bis Fr., 13.03.2026 | Einkommen- und Körperschaftsteuer | |
| Schonfrist bis Mo., 18.05.2026 | Gewerbesteuer und Grundsteuer | |
| Schonfrist bis Mo., 15.06.2026 | Einkommen- und Körperschaftsteuer | |
| Schonfrist bis Do., 20.08.2026 | Gewerbesteuer und Grundsteuer | |
| Schonfrist bis Mo., 14.09.2026 | Einkommen- und Körperschaftsteuer | |
| Schonfrist bis Do., 19.11.2026 | Gewerbesteuer und Grundsteuer | |
| Schonfrist bis Mo., 14.12.2026 | Einkommen- und Körperschaftsteuer |
| Fällig am | Steuer | Schonfrist bis |
|---|---|---|
| Schonfrist bis Do., 18.02.2027 | Gewerbesteuer und Grundsteuer | |
| Schonfrist bis Mo., 15.03.2027 | Einkommen- und Körperschaftsteuer | |
| Schonfrist bis Fr., 21.05.2027 | Gewerbesteuer und Grundsteuer | |
| Schonfrist bis Mo., 14.06.2027 | Einkommen- und Körperschaftsteuer | |
| Schonfrist bis Do., 19.08.2027 | Gewerbesteuer und Grundsteuer | |
| Schonfrist bis Mo., 13.09.2027 | Einkommen- und Körperschaftsteuer | |
| Schonfrist bis Do., 18.11.2027 | Gewerbesteuer und Grundsteuer | |
| Schonfrist bis Mo., 13.12.2027 | Einkommen- und Körperschaftsteuer |
Steuerkalender
Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Anmeldungen sind monatlich zum 10. fällig, Vorauszahlungen quartalsweise. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Januar 2026
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 15.01.2026
Februar 2026
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- USt-Sondervorauszahlung (Dauerfristverlängerung)
Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 13.02.2026
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 19.02.2026
März 2026
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 13.03.2026
April 2026
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 13.04.2026
Mai 2026
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 15.05.2026
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 18.05.2026
Juni 2026
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 15.06.2026
Juli 2026
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 13.07.2026
August 2026
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 13.08.2026
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 20.08.2026
September 2026
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 14.09.2026
Oktober 2026
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 15.10.2026
November 2026
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 13.11.2026
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 19.11.2026
Dezember 2026
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 14.12.2026
Für Outlook, Apple Kalender oder Google Kalender.
Januar 2027
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 14.01.2027
Februar 2027
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- USt-Sondervorauszahlung (Dauerfristverlängerung)
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 15.02.2027
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 18.02.2027
März 2027
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 15.03.2027
April 2027
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 15.04.2027
Mai 2027
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 13.05.2027
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 21.05.2027
Juni 2027
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 14.06.2027
Juli 2027
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 15.07.2027
August 2027
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 13.08.2027
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 19.08.2027
September 2027
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 13.09.2027
Oktober 2027
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 14.10.2027
November 2027
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 15.11.2027
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 18.11.2027
Dezember 2027
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 13.12.2027
Für Outlook, Apple Kalender oder Google Kalender.
Januar 2028
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 13.01.2028
Februar 2028
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- USt-Sondervorauszahlung (Dauerfristverlängerung)
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 14.02.2028
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 18.02.2028
März 2028
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 13.03.2028
April 2028
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 13.04.2028
Mai 2028
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 15.05.2028
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 18.05.2028
Juni 2028
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 15.06.2028
Juli 2028
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 13.07.2028
August 2028
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 14.08.2028
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 18.08.2028
September 2028
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 14.09.2028
Oktober 2028
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 13.10.2028
November 2028
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 13.11.2028
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Grundsteuer
Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 20.11.2028
Dezember 2028
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Zahlungs-Schonfrist bis Do., 14.12.2028
Für Outlook, Apple Kalender oder Google Kalender.
Angaben für Norddeutschland (Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern). Die Zahlungs-Schonfrist von drei Tagen gilt nur bei Überweisung, nicht bei Bar- oder Scheckzahlung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen zu Fristen & Terminen
Die wichtigsten Regeln rund um Abgabe, Zahlung und Fristverlängerung kurz erklärt.
Beauftragen Sie einen Steuerberater, verlängert sich die Abgabefrist gesetzlich. Für den Veranlagungszeitraum 2025 ist die Erklärung so erst zum 1. März 2027 fällig, ohne Berater bereits zum 31. Juli 2026. Diese Verlängerung greift automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.
Vierteljährlich am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Die Höhe legt das Finanzamt im Vorauszahlungsbescheid fest.
Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.
Bei Steuern, die Sie selbst überweisen, gilt eine Schonfrist von drei Tagen: Geht der Betrag innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit beim Finanzamt ein, entstehen keine Säumniszuschläge. Die Schonfrist gilt nur bei Überweisung, nicht bei Bar- oder Scheckzahlung. Am sichersten ist ein SEPA-Lastschriftmandat: Dann bucht das Finanzamt pünktlich ab und Sie können keinen Termin verpassen.
Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung dauerhaft um einen Monat nach hinten. Monatszahler beantragen sie bis zum 10. Februar und leisten eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahres-Zahllast; Quartalszahler haben bis zum 10. April Zeit und zahlen keine Sondervorauszahlung. Wir richten das gerne für Sie ein.
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, mindestens 25 Euro je angefangenem Monat (§ 152 AO). Bei Pflichtveranlagungen wird er ab 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres in der Regel zwingend fällig. Wer seine Zahlungen zu spät leistet, zahlt zusätzlich Säumniszuschläge. Rechtzeitige Fristen und ein Lastschriftmandat vermeiden beides.
Die monatlichen und quartalsweisen Termine sind bundeseinheitlich. Verschiebungen entstehen nur, wenn ein Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen haben dieselben gesetzlichen Feiertage. Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2023 zusätzlich den Frauentag am 8. März; auf die hier gezeigten Termine wirkt sich das nicht aus. In Ländern mit abweichenden Feiertagen, etwa Mariä Himmelfahrt am 15. August in Teilen Bayerns und im Saarland, können einzelne Termine abweichen.
Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Bescheide Ihres Finanzamts.

Lernen wir uns kennen
Ob Kennenlerngespräch, Rückfrage oder Terminwunsch: Wir sind gerne für Sie da. Unverbindlich und auf Augenhöhe.
