Zum Inhalt springen
HANNEMANN Steuerberatung

Steuerkalender 2027 mit allen Steuerterminen

Alle wichtigen Fristen für Unternehmen und Privatpersonen, übersichtlich für Hamburg, Schleswig-Holstein und Norddeutschland. Damit Sie keinen Termin verpassen.

Fristen für die Steuererklärung

Wer die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lässt, gewinnt automatisch mehrere Monate mehr Zeit (§ 149 AO).

Veranlagungszeitraum
Mit Steuerberater
Ohne Berater
2025
01. März 2027
31. Juli 2026
2026
29. Februar 2028
02. August 2027
2027
28. Februar 2029
31. Juli 2028
Die verlängerte Frist gilt automatisch, sobald wir Ihre Erklärung erstellen. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Nur bei einer Vorabanforderung des Finanzamts kann eine frühere Frist gelten.

Sie suchen eine Steuerberatung in Hamburg, Wedel oder im Kreis Pinneberg? Im Kennenlerngespräch klären wir, wie wir Sie unterstützen können. Kennenlerngespräch vereinbaren

Termine für Vorauszahlungen 2026 und 2027

Die Stichtage sind gesetzlich festgelegt. Fällt einer auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

Vierteljährlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Gewerbesteuer-Vorauszahlung und Grundsteuer

Zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Die Grundsteuer kann laut Bescheid abweichend fällig sein, zum Beispiel jährlich zum 1. Juli.

2026
Fällig amSteuer
Schonfrist bis Do., 19.02.2026Gewerbesteuer und Grundsteuer
Schonfrist bis Fr., 13.03.2026Einkommen- und Körperschaftsteuer
Schonfrist bis Mo., 18.05.2026Gewerbesteuer und Grundsteuer
Schonfrist bis Mo., 15.06.2026Einkommen- und Körperschaftsteuer
Schonfrist bis Do., 20.08.2026Gewerbesteuer und Grundsteuer
Schonfrist bis Mo., 14.09.2026Einkommen- und Körperschaftsteuer
Schonfrist bis Do., 19.11.2026Gewerbesteuer und Grundsteuer
Schonfrist bis Mo., 14.12.2026Einkommen- und Körperschaftsteuer
2027
Fällig amSteuer
Schonfrist bis Do., 18.02.2027Gewerbesteuer und Grundsteuer
Schonfrist bis Mo., 15.03.2027Einkommen- und Körperschaftsteuer
Schonfrist bis Fr., 21.05.2027Gewerbesteuer und Grundsteuer
Schonfrist bis Mo., 14.06.2027Einkommen- und Körperschaftsteuer
Schonfrist bis Do., 19.08.2027Gewerbesteuer und Grundsteuer
Schonfrist bis Mo., 13.09.2027Einkommen- und Körperschaftsteuer
Schonfrist bis Do., 18.11.2027Gewerbesteuer und Grundsteuer
Schonfrist bis Mo., 13.12.2027Einkommen- und Körperschaftsteuer

Steuerkalender

Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Anmeldungen sind monatlich zum 10. fällig, Vorauszahlungen quartalsweise. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.

Januar 2027

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlungs-Schonfrist bis Do., 14.01.2027

Februar 2027

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • USt-Sondervorauszahlung (Dauerfristverlängerung)

Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 15.02.2027

  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung
  • Grundsteuer

Zahlungs-Schonfrist bis Do., 18.02.2027

März 2027

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • Einkommensteuer-Vorauszahlung
  • Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 15.03.2027

April 2027

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlungs-Schonfrist bis Do., 15.04.2027

Mai 2027

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlungs-Schonfrist bis Do., 13.05.2027

  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung
  • Grundsteuer

Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 21.05.2027

Juni 2027

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • Einkommensteuer-Vorauszahlung
  • Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 14.06.2027

Juli 2027

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlungs-Schonfrist bis Do., 15.07.2027

August 2027

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlungs-Schonfrist bis Fr., 13.08.2027

  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung
  • Grundsteuer

Zahlungs-Schonfrist bis Do., 19.08.2027

September 2027

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • Einkommensteuer-Vorauszahlung
  • Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 13.09.2027

Oktober 2027

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlungs-Schonfrist bis Do., 14.10.2027

November 2027

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 15.11.2027

  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung
  • Grundsteuer

Zahlungs-Schonfrist bis Do., 18.11.2027

Dezember 2027

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • Einkommensteuer-Vorauszahlung
  • Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

Zahlungs-Schonfrist bis Mo., 13.12.2027

Steuerkalender 2027 herunterladen (.ics)

Für Outlook, Apple Kalender oder Google Kalender.

Angaben für Norddeutschland (Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern). Die Zahlungs-Schonfrist von drei Tagen gilt nur bei Überweisung, nicht bei Bar- oder Scheckzahlung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen zu Fristen & Terminen

Die wichtigsten Regeln rund um Abgabe, Zahlung und Fristverlängerung kurz erklärt.

Beauftragen Sie einen Steuerberater, verlängert sich die Abgabefrist gesetzlich. Für den Veranlagungszeitraum 2025 ist die Erklärung so erst zum 1. März 2027 fällig, ohne Berater bereits zum 31. Juli 2026. Diese Verlängerung greift automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.

Vierteljährlich am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Die Höhe legt das Finanzamt im Vorauszahlungsbescheid fest.

Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.

Bei Steuern, die Sie selbst überweisen, gilt eine Schonfrist von drei Tagen: Geht der Betrag innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit beim Finanzamt ein, entstehen keine Säumniszuschläge. Die Schonfrist gilt nur bei Überweisung, nicht bei Bar- oder Scheckzahlung. Am sichersten ist ein SEPA-Lastschriftmandat: Dann bucht das Finanzamt pünktlich ab und Sie können keinen Termin verpassen.

Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung dauerhaft um einen Monat nach hinten. Monatszahler beantragen sie bis zum 10. Februar und leisten eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahres-Zahllast; Quartalszahler haben bis zum 10. April Zeit und zahlen keine Sondervorauszahlung. Wir richten das gerne für Sie ein.

Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, mindestens 25 Euro je angefangenem Monat (§ 152 AO). Bei Pflichtveranlagungen wird er ab 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres in der Regel zwingend fällig. Wer seine Zahlungen zu spät leistet, zahlt zusätzlich Säumniszuschläge. Rechtzeitige Fristen und ein Lastschriftmandat vermeiden beides.

Die monatlichen und quartalsweisen Termine sind bundeseinheitlich. Verschiebungen entstehen nur, wenn ein Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen haben dieselben gesetzlichen Feiertage. Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2023 zusätzlich den Frauentag am 8. März; auf die hier gezeigten Termine wirkt sich das nicht aus. In Ländern mit abweichenden Feiertagen, etwa Mariä Himmelfahrt am 15. August in Teilen Bayerns und im Saarland, können einzelne Termine abweichen.

Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Bescheide Ihres Finanzamts.

Das Team der HANNEMANN Steuerberatung

Lernen wir uns kennen

Ob Kennenlerngespräch, Rückfrage oder Terminwunsch: Wir sind gerne für Sie da. Unverbindlich und auf Augenhöhe.