Häufig Gestellte Fragen
Wie werde ich als Mandant beraten?
Wir bieten maßgeschneiderte Beratungsansätze, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Dies kann sowohl anlassbezogen für spezielle Projekte als auch in regelmäßigen Abständen (z. B. monatlich oder quartalsweise) erfolgen, um Ihnen eine kontinuierliche und zuverlässige Unterstützung zu bieten.
Wie wird die Qualität der Beratung sichergestellt?
Die Qualität unserer Beratung basiert auf regelmäßigen Weiterbildungen unseres Teams, klar definierten Prozessen und einer stets individuellen Betreuung Ihrer Anliegen. Zudem pflegen wir einen engen Dialog mit unseren Mandanten, um sicherzustellen, dass wir Ihre Bedürfnisse optimal verstehen und umsetzen können.
Nimmt die SBH alle Mandanten an?
Unsere oberste Priorität ist es, jedem Mandanten die bestmögliche Beratung zu bieten. Daher prüfen wir vorab, ob wir Ihre spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse bestmöglich erfüllen können, um eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Wie berechnet sich das Honorar?
Das Honorar richtet sich nach dem Umfang und der Art der von uns erbrachten Leistungen. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Anforderungen und erstellen daraufhin ein transparentes und individuell zugeschnittenes Angebot.
Arbeitet die SBH ausschließlich digital?
Ja, wir setzen auf modernste digitale Technologien, um eine effiziente und papierlose Zusammenarbeit zu ermöglichen. Über unsere flexiblen Online-Plattformen können Sie unsere Dienstleistungen orts- und zeitunabhängig nutzen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, persönliche Termine zu vereinbaren, wenn dies gewünscht wird.
Welche Aufbewahrungsfristen muss ich beachten?
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen betragen in der Regel 10 Jahre für wichtige Unterlagen wie Jahresabschlüsse, Steuerbescheide, Verträge und Rechnungen. Diese Fristen sind entscheidend, um gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und im Falle von Prüfungen durch das Finanzamt schnell auf die relevanten Daten zugreifen zu können.
Übernehmen Sie die Archivierung meiner Daten?
Ja, wir bieten Ihnen eine sichere und gesetzeskonforme Archivierung Ihrer Daten in unserem Rechenzentrum an. Damit gewährleisten wir, dass Sie den Anforderungen der Abgabenordnung entsprechen und Ihre Daten im Falle einer Außenprüfung dem Finanzamt in maschinenlesbarer Form zur Verfügung stellen können.
Kann ich auch unter dem Jahr Einsicht in meine Buchführung nehmen?
Ja, Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Buchhaltungsdaten. Über „Unternehmen Online“ von DATEV können Sie jederzeit alle relevanten Buchhaltungsunterlagen, Auswertungen und Belege einsehen. So behalten Sie stets den Überblick über Ihre Finanzen und können aktiv an der Gestaltung Ihrer Buchführung mitwirken.
Ist ein Erstgespräch kostenpflichtig?
Nein, das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei. In diesem Gespräch lernen wir uns kennen und klären gemeinsam, in welchem Umfang und wie wir Ihnen am besten weiterhelfen können. Das Erstgespräch ist in der Regel auf 60 Minuten angesetzt und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fragen und Anliegen in Ruhe zu besprechen.
Kann ich den Steuerberater einfach wechseln?
Ja, ein Wechsel des Steuerberaters ist unkompliziert möglich. Wenn Sie sich für die SBH entscheiden, unterstützen wir Sie gerne bei einem reibungslosen Übergang. Ihr vorheriger Steuerberater ist verpflichtet, alle erforderlichen Daten an uns zu übermitteln, solange keine offenen Gebühren bestehen. Ein unterschriebene Vollmacht für das Finanzamt reicht aus, und wir kümmern uns um den Rest, damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Haben Sie weitere Fragen?
Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir sind für Sie da und unterstützen Sie bestmöglich!
Unsere Tür ist immer für Sie offen!

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